BB Brandenburg, Bischöfliches Archiv (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BB
Titel:Brandenburg, Bischöfliches Archiv
Stufe:Bestand

Angaben zu Inhalt und Struktur

Bestandsbeschreibung:Einleitung

Über die unterschiedlichen Auffassungen, durch welche Herrschaftsrechte ein Hochstift definiert wird, ist in der Übersicht über die Geschichte von Hoch- und Domstifts eingegangen wordenI.. Solange die Bischöfe am Dom zu Brandenburg einen wichtigen Herrschaftsmittelpunkt hatten, waren die Verwaltungen von Hoch- und Domstift eng verbundenII.. Davon zeugt auch die Abschrift der Urkunden des Hochstifts in dem schon erwähnten Kopialbuch aus dem 14. Jahrhundert, ohne daß sie darin in irgendeiner Weise gesondert aufgeführt oder gekennzeichnet worden wären. Das läßt auf ein gemeinsames Archiv schließen. Daß es aber auch eine gesonderte bischöfliche Registratur gegeben haben muß, zeigt ein Verweis im Inhaltsverzeichnis dieses Kopialbuchs, wo unter Deditz steht: "Die Schenkung des Dorfes Deditz durch die Markgrafen Konrad und Otto siehe im Register (in registro) des Bischofs von Brandenburg"III.. Trotz dieses Hinweises blieben die älteren nur das Hochstift betreffenden Urkunden in Brandenburg, als sich die Brandenburger Bischöfe im 14. Jahrhundert die Burg in Ziesar zur festen Residenz ausgebaut und das Verwaltungszentrum ihres Hochstifts dorthin verlegt hatten. Die sakralen Räume des Domstifts erachtete man offensichtlich sicherer vor Feinden als das weltliche Machtzentrum des Bischofs. Als das Hochstift infolge der Reformation in landesherrlichen Besitz überging, hätten eigentlich auch alle Urkunden des Hochstifts dem landesherrlichen Archiv übergegeben werden müssen. Es gelangte aber nur der in Ziesar befindliche Teil des bischöflichen Archivs in das Archiv des Landesherrn, so daß sich das bischöfliche Archiv heute in zwei Archiven befindet: der jüngere wohl hauptsächlich aus Ziesar stammende Teil im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam und die älteren Urkunden im Domstiftsarchiv Brandenburg, wo auch noch einige Akten und Urkunden des Hochstifts aus späterer Zeit verblieben sind, weil sie in der von Domherren in Brandenburg ausgeführten bischöflichen Verwaltung entstanden waren. Während die staatlichen Archive schon seit dem 19. Jahrhundert ihre Bestände nach den Herkunftszusammenhängen (Provenienzen) der Archivalien bildetenIV., blieben im Domstiftsarchiv die Archivalien des Hochstifts, wie schon erwähnt, zusammen mit denen des Domstifts nach Sachbetreffen oder bei den Urkunden chronologisch innerhalb der übrigen Urkunden geordnet. Die erste theoretische Zusammenführung des Archivs der Bischöfe von Brandenburg war in der Germania Sacra Brandenburg erfolgtV.. Die Differenzen, die zwischen der Zusammenführung des Archivs des Hochstifts in der Germania Sacra und der Bestandsbildung im Domstiftsarchiv entstanden sind, erklären sich daraus, daß in der Germania Sacra nur die noch vorhandenen Ausfertigungen, die für die Bischöfe als Empfänger ausgestellt worden waren, zusammengeführt worden sind, während sie im Domstiftsarchiv den Beständen zugeordnet wurden, denen sie auf Grund ihrer historischen Funktion zuletzt zugehört haben. Dabei ist z.B. berücksichtigt worden ist, daß "es im Mittelalter allgemein üblich war, bei der Veräußerung von Grundstücken die Rechtstitel, die man darüber besaß, mit auszuliefern"VI.. Das hat zur Folge, daß solche Archivalien, die mit den Rechten, die sie betrafen, den Besitzer gewechselt haben, provenienzmäßig zu anderen Beständen gehören, als aus den in ihnen genannten Empfängern zu schließen ist. Ferner ist berücksichtigt worden, daß "Urkunden über Aufsichts oder Jurisdiktionsbefugnisse vor allem hoher geistlicher Würdenträger gegenüber [...] anderen geistlichen Institutionen [...] nicht in den Bestand des Aufsichtsführenden als des in den Urkunden genannten Empfängers", sondern in den Bestand der zu beaufsichtigenden Institution gelangtenVII.. Schließlich kommen noch die Urkunden hinzu, die eindeutig für das Hochstift ausgestellt worden sind, aber nur noch im vorgenannten Kopialbuch und in anderer kopialer Überlieferung desDomkapitels vorhanden sind, so daß in diesen Fällen eine Bestandstrennung nur verzeichnungstechnisch durchgeführt werden konnte. Unter diesen Gesichtspunkten sind aus dem Zeitraum 948-1558 dem Bestand der Bischöfe (Hochstift) von Brandenburg 61 Urkunden (davon 43 Ausfertigungen und 18 Abschriften in kopialer Überlieferung des Domkapitels), und 3 von Brandenburger Domherren aufgestellte Einkunftsverzeichnisse, darunter das sogenannte Rechnungsbuch des Joachim Cassel über die Einziehung von Prokuration, Subsidium und Hufengeld in der Diözese Brandenburg und über Ausgaben des Hochstifts aus dem Zeitraum um 1525-1530VIII., zugeordnet worden.

(1) Vgl. S. 5 mit den Anm. 15 u. 16 auf S. 15. (2) Weitere Gründe für enge Verbindungen dieser beiden Verwaltungen waren: bei Sedisvakanz lag die Verwaltung des Hochstifts in den Händen des Domkapitels; verschiedene bischöfliche Verwaltungsaufgaben wurden von Domherren wahrgenommen; der Dompropst von Brandenburg nahm als Archidiakon von Brandenburg bischöfliche Befugnisse wahr (vgl. S. 5 mit Anm. 18 auf S. 15. (3) Kopialbuch I, wie Anm. 81, Bl. 7v. Dieser Vermerk konnte bisher allerdings nicht geklärt werden. Die Lesung Deditz ist eindeutig. Eine andere Deutung als Deetz ist nicht bekannt. Das Dorf Deetz gehörte aber seit 1195 dem Kloster Lehnin. Ob es sich überhaupt um Rechte in oder bei Deetz gehandelt haben kann, wird dadurch in Frage gestellt, daß das Gebiet um Deetz nicht zur Stendaler Linie der Askanier, hier vertreten durch Konrad [I.] und Otto [IV.], sondern zur Salzwedeler Linie gehörte, vgl. Gerd Heinrich, Die Mark Brandenburg 1257-1319, Landesteilung und territorialer Besitzstand im Herrschaftsbereich der Markgrafen von Brandenburg aus askanischem Hause, Karte und Erläuterungsheft. Berlin 1977 (Historischer Handatlas von Brandenburg und Berlin Abt. 3, Lfg. 54). (4) Vgl. Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, T. 3, bearb. von Reinhard Lüdicke, Leipzig 1939 (Mitteilungen der Preußischen Archivverwaltung H. 26), S. V-VII; auf S. 135 unter Pr.Br.Rep. 10: Stifter, Klöster und Kirchen sind Hoch- und Domstift Brandenburg jedoch noch nicht aufgeführt. Deren Urkunden lagen im Geheimen Staatsarchiv in der VII. Hauptabteilung: Urkunden unter "Stift Brandenburg" (ebd. T. 2, bearb. von Heinrich Otto Meisner und Georg Winter, Leipzig 1935 (Mitteilungen, wie oben, H. 25), S. 251). Getrennte Bestände für Hoch- und Domstift sind erst im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam gebildet worden, vgl. Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam T. 1, bearb. von Friedrich Beck, Lieselott Enders und Heinz Braun. Weimar 1964 (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Bd. 4), S. 277f.: Bestand des Domstifts Brandenburg, S. 271-273: Bestand des Hochstifts Brandenburg mit der Bemerkung, daß die in Brandenburg verbliebenen bischöflichen Urkunden und das Rechnungsbuch "fremde Provenienzen im Archiv des Domstifts Brandenburg/H." seien. (5) Abb/Wentz, wie Anm. 19, Bd. 1, T. 1, S. 6-8. (6) Harry Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre Bd. 1, 4. Aufl., Berlin 1969, S. 181. (7) Vgl. Ordnungs und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der DDR, Ergänzung 4: Urkunden. Potsdam 1980, S. 14, § 21. (8) Daraus sind die Register über die Erhebung der genannten Einkünfte gedruckt bei Fritz Curschmann, Die Diözese Brandenburg. Leipzig 1906 (Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg), S. 389-484; über den darin widergespiegelten "wesentlich älteren Zustand" vgl. Peter P. Rohrlach, Historisches Ortslexikon für Brandenburg, Teil V: Zauch-Belzig, Weimar 1977 (Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam Bd. 14), S. 506f.

Vorbemerkung: Nonnenkonvente der Zisterzienser, die nicht den Mönchskonventen zur Seelsorge und sonstigen Betreuung inkorporiert waren, waren der Jurisdiktion des Diözesanbischofs oder des Landesherrn unterworfen (Ernst Günter Krenig, Mittelalterliche Frauenklöster nach den Konstitutionen von Cîteaux. In: Analecta Sacri Ordinis Cisterciensis. Rom. 10.1954, S. 1 105, hier S. 29f.), so daß Geistliche und Prokuratoren hier in der Regel vom Bischof eingesetzt wurden (Ludwig Julius Lekai, Geschichte und Wirken der weißen Mönche. Der Orden der Cisterzienser. Köln 1958, S. 66). Zur Unterstellung der Nonnenklöster unter die bischöfliche Visitation im Bistum Brandenburg s. auch Curschmann, Diözese, S. 296 u. 299.

29.04.2011: Hinweis auf Wappenholzschnitte des Bischofs Hieronymus Schultz (nach BB 42e) ergänzt, Cz.
26.07.2014: Verweisungen zu Bischof Matthias von Jagow eingefügt, Cz.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Nicht öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=578348
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl sl ar hu ro
Kirchliches Archivzentrum Berlin - Online-Suche