GrWe Groß Welle, Pfarrarchiv (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:GrWe
Titel:Groß Welle, Pfarrarchiv
Stufe:Bestand

Angaben zu Inhalt und Struktur

Bestandsbeschreibung:Einleitung

1. Geschichte der Pfarre Groß Welle

Groß Welle ist ein Straßendorf ca. 17 km nordöstlich von Bad Wilsnack an der B 107, einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung.
1384 als Welle, 1387 als groten Welle erstmals schriftlich erwähnt gehörte der Ort 1916-1952 zum Kreis Ostprignitz, 1952-1993 zum Kreis Kyritz im Bezirk Potsdam und seitdem zum Landkreis Prignitz.
2002 bildete Groß Welle im Rahmen der Gemeindestrukturreform gemeinsam mit 15 weiteren Orten die Gemeinde Gumtow.
Der Ort wurde 1641 von einer Feuersbrunst heimgesucht, der sämtliche Bauernhöfe und das Pfarrhaus zum Opfer fielen. 1650 ist das Dorf immer noch unbewohnt und wurde erst um 1680 wieder aufgebaut. [1]
Die Pfarre Groß Welle gehörte ursprünglich zur Inspektion Wilsnack, seit 1878 zum vereinigten Kirchenkreis Havelberg-Wilsnack und seit 1998 zum neu gebildeten Kirchenkreis Havelberg-Pritzwalk.
Durch den Brand 1641 war der Pfarrer gezwungen die Pfarrstelle in Kletzke anzunehmen [2] und hat wohl von dort Groß Welle verwaltet.
Seit 1783 war die Pfarre Garz als mater conjuncta mit Groß Welle verbunden. Die Filia Hoppenrade wurde 1817 in Garz eingekircht. 1972 wurden die Gemeinden Kunow und Schrepkow aus dem Pfarrsprengel Kletzke ausgegliedert und mit dem Pfarrsprengel Groß Welle dauernd pfarramtlich verbunden.
Die Pfarrer von Groß Welle sind bis 1934 bei Fischer (Ev. Pfarrerbuch, Bd. I, S. 93) nachgewiesen. Danach war die Pfarrstelle unbesetzt bzw. wurde durch verschiedenste Hilfsprediger bzw. Kandidaten verwaltet. 1939 wurde Pfarrer Bernhard Tiedtke kommissarisch mit der Verwaltung der Pfarrstelle beauftragt. Da er jedoch zum Kriegsdienst eingezogen war, wurde die Stelle durch die umliegenden Pfarren Gumtow, Lindenberg und Havelberg versorgt. 1946 übernahm Pfarrer Tiedtke die Stelle als Pfarrer. Von 1978 bis 1991 amtierte Pfarrer Peter Schuchmilski, ab 1991 bis 1999 Pfarrer Norbert Schlabach. Seitdem ist die Pfarrstelle vakant und wird von Schönhagen verwaltet.
Das Patronat über Groß Welle hatten ab dem 17. Jahrhundert die von Saldern auf Plattenburg inne.
Die Groß Weller Feldsteinkirche stammt aus dem 13. Jahrhundert und steht zusammen mit drei Bauernhäusern des Ortes unter Denkmalschutz.

[1] vgl. HOL, T. I, S. 943, GrWe 53/58
[2] GrWe 53/58


Quellen:

- Historisches Ortslexikon für Brandenburg, Bd. 1 - Teil I Prignitz, bearb. von Liselott Enders, Weimar 1997, S. 941-944
- Pfarralmanache: 1939, S. 158; 1946, T. 2, S. 24; 1950, S. 130; 1981, S. 248; 1995, S. 409; 1999, S. 389; 2004, S. 396


2. Bestandsgeschichte

Die hier deponierten Akten des Pfarrarchivs Groß Welle wurden aufgrund der im Jahr 2000 eintretenden Vakanz vom damaligen Archivpfleger Pfarrer Dr. Uwe Czubatynski aus dem Pfarrhaus Groß Welle in das Domstiftsarchiv gebracht.
Es ist entsprechend der kleinen Gemeinde ein sehr kleines Archiv. Jedoch ist offensichtlich ein Teil des Archivs nicht deponiert worden. So befinden sich die Kirchenbücher für Groß Welle zurzeit (April 2008) im Pfarramt Schönhagen. Die bei Themel/Ribbe aufgeführten Kirchenrechnungen ab 1801 befinden sich nicht unter den deponierten Archivalien, ebenso nicht die Lagerbücher. Gemeindekirchenratsunterlagen sind außer Wahlprotokollen für Garz nicht vorhanden. Einen großen Teil der Überlieferung machen auch die speziell für die mater conjuncta Garz entstandenen Akten aus.
Inwieweit die fehlenden Unterlagen als Verlust zu betrachten sind, oder aber nicht im DStA deponiert wurden, da sie eventuell wie die Kirchenbücher an das Groß Welle verwaltende Pfarramt übergeben wurden, kann ohne genaue Nachforschung nicht gesagt werden.
Die beiden ältesten Überlieferungsstücke sind die Matrikeln für Groß Welle und Garz aus dem Jahr 1558. Dabei handelt es sich um die in Frankfurt/Oder gedruckten Visitationsordnungen des Markgrafen Joachim II., in denen die entsprechenden Angaben für die einzelnen Orte handschriftlich eingetragen wurden. Somit haben sich erstaunlicherweise in einem so kleinen Ort, trotz der, wie fast überall, großen Verluste des 30-jährigen Krieg und einer Feuersbrunst, zwei von wenigen Stücken aus der Zeit vor dem dreißigjährigen Krieg erhalten.
Die Überlieferung setzt dann mit den Kirchenrechnungsbüchern und Kirchenbüchern von Garz 1624 bzw. 1649 ein. Der Hauptteil der Überlieferung beginnt jedoch im späten 18., frühen 19. Jahrhundert und reicht bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Knapp 2/3 der Akten sind mit Altsignaturen versehen, die auf eine mehrfache Verzeichnung hinweisen, jedoch hat sich kein älteres Repertorium erhalten. Innerhalb des Archivs finden sich auch keine Hinweise auf die Verzeichnungen. Sie lassen sich nur anhand der Schrift ca. in das frühe 19. Jahrhundert, eventuell in die Mitte/Ende 19. Jahrhundert und um ca. 1930-40 einordnen, sowie eine erneute Durchsicht mit Ergänzungen zu den Aktentiteln um 1960-80. Aufgrund der fehlenden älteren Repertorien sind die Altsignaturen zwar in die Datenbank, jedoch nicht mit in das Findbuch übernommen worden.
Die jetzige Verzeichnung erfolgte auf Grundlage der Richtlinien für das Registratur- und Aktenwesen der Evang. Kirchengemeinden in Berlin-Brandenburg vom 1. Januar 1964.
Das Archiv umfasst 102 Archivalien mit einem Umfang von 1,1 laufenden Metern.


Anmerkungen zu den Kirchenbüchern:
Es sind nur die Kirchenbücher der Filialgemeinden Garz und Hoppenrade (das ab 1817 in Garz eingekircht ist) deponiert.
In den Kirchenbüchern selbst ist vermerkt, dass die Eintragungen für Hoppenrade vor der Erbauung der Kapelle 1756 (vgl. GrWe 34/1) im Kirchenbuch von Garz vorgenommen worden sind, nach Erbauung der Kapelle seien sie auf Bögen vermerkt, die sich unter den Pfarrakten von Groß Welle befänden (vgl. GrWe 31/5).
Laut Histor. Ortslexikon T. I Prignitz sind allerdings nur das Vorwerk und eine Schäferei verpachtet (3 Familien), die Kolonie Hoppenrade dagegen 1756 noch unbesetzt.
Nach der Einpfarrung von Hoppenrade nach Garz sind die Trauungen für Hoppenrade ebenfalls im Garzer Kirchenbuch verzeichnet (vgl. GrWe 36/9).
Die Taufen und Beerdigungen für Hoppenrade sind in einem eigenen Kirchenbuch (GrWe 36/9) verzeichnet.
Das Kirchenbuch von Hoppenrade ab 1866, das noch benutzt wird, ebenso wie die Kirchenbücher von Groß Welle befinden sich im Pfarramt Schönhagen.

Ein Kirchenrechnungsbuch Groß Welle 1745-1855 befindet sich laut Bestandsaufnahme von 2016 im Pfarramt Lindenberg
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Nicht öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=578427
 

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