Angaben zur Identifikation |
Signatur: | ELAB 23021 |
Signatur Archivplan: | ELAB 23021 |
Titel: | Ev. Kirchengemeinde Wulkow, mit Nietwerder (KK Wittstock-Ruppin) |
Entstehungszeitraum: | 1689 - 2019 |
Umfang: | 3 lfm |
Stufe: | Bestand |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Bestandsbeschreibung: | Verwaltungsakten der o. g. ehemaligen Ev. Kirchengemeinde Wulkow Das alte Angerdorf Wulkow in der Herrschaft Ruppin bildete bis Ende 2007 zusammen mit dem ebenfalls als Straßenangerdorf zu nennenden Nietwerder eine selbstständige Kirchengemeinde, die Parochie Wulkow mit der Filia Niedwerder. Pfarramtlich hat die Zuständigkeit zwischen Alt Ruppin und Wulkow mehrmals gewechselt. Wuthenow war zeitweilig auch mit Wulkow verbunden, öfter jedoch mit Neuruppin. Wulkow gehört seit 2008, zusammen mit Alt Ruppin, Bechlin, Krangen, Molchow, Neuruppin, Storbeck, Treskow, Wulkow und Wuthenow zur Ev. Gesamtkirchengemeinde Ruppin. Nietwerder ist heute kirchlich der Ev. Gesamtkirchengemeinde Protzen-Wustrau-Radensleben zugeordnet. Bei der Dorfkirche Wulkow handelt es sich um einen spätgotischen Feldsteinsaalbau – Feldsteine und Ziegelbruchstücke – mit einem Ostgiebel aus Backsteinen. Sie stammt aus dem 16. Jahrhundert. Der Westturm ist eine Fachwerkkonstruktion mit Kreuzstreben und achtseitigem Spitzhelm. Im 18. Jahrhundert wurden zwei kleine Rundbogenfenster an der Ostwand und je drei große Fenster an den Längsseiten sowie der Gruft-Anbau auf der Südseite geschaffen. Das Innere der Kirche wurde 1709 barock umgestaltet. So stammen Kanzelaltar, Taufbecken und Empore noch aus dieser Zeit. Die Orgel ist von 1862.Die Kirche Nietwerder wurde in den Jahren 1867/68 neu errichtet und am 3. Advent 1868 eingeweiht. Es handelt sich bei der jetzigen Kirche um eine neugotische, aus hellgelben Ziegeln gemauerte Saalkirche mit Westturm und einer eingezogenen, polygonalen Apsis an der Ostseite. Die Kirche wurde 2018 saniert. Der Bestand lagert weiterhin in der Kirchengemeinde. Der Bestand weist eine bedeutende historische Tiefe mit Schwerpunkt auf das 18. und 19. Jahrhundert aus. Zeitlich spannt es sich vom 17. Jahrhundert bis in das 21. Jahrhundert. Hinzuweisen ist auf die überlieferten Verordnungen aus dem 18. Jahrhundert. In großer Zahl überlieferte Kirchenatteste aus dem 19. Jahrhundert machen darauf aufmerksam, dass die Personenstandsverwaltung noch ganz bei den Kirchen lag, die auch eine doppelte Kirchenbuchführung halten mussten.Finanz- und Vermögensakten des 19. Jahrhunderts geben ausführlich die Situation des Umbruchs im 19. Jahrhundert, mit Ablösungsverfahren, Zehnt-Rechnungen und weiteren Grundstücksfragen wieder. Besonders hervorzuheben sind die Schulakten, die der Bearbeiter in einer eigenen Rubrik gefasst hat. In 18 Akteneinheiten werden ausführlicher die Schulverhältnisse des Ortes abgebildet. Diese können auch für eine Schulgeschichte Brandenburgs herangezogen werden. Der Bestand lagert in der Kirchengemeinde. |
|
|
Dateien |
Dateien: | |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.2049 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=668505 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|