EZA 1 Vorgängereinrichtungen der EKD, 1849-1962.02 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:EZA 1
Signatur Archivplan:EZA 1
Titel:Vorgängereinrichtungen der EKD
Entstehungszeitraum:1849 - 02.1962
Umfang:95.1
Stufe:Bestand

Angaben zu Inhalt und Struktur

Bestandsbeschreibung:Der Bestand enthält das Schriftgut der Vorgängereinrichtungen der EKD von 1852 bis 1945. Als erste gemeinsame Einrichtung aller Landeskirchen wurde 1852 die Deutsche Evangelische Kirchenkonferenz (Eisenacher Konferenz) gegründet. Ihr gehörten Vertreter der Kirchenregierungen der einzelnen deutschen Länder an. Sie tagte zunächst alle zwei Jahre, später jährlich in Eisenach. Dort wurden Fragen besprochen, die alle Landeskirchen betrafen.
Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuß wurde 1903 als ständiges geschäftsführendes Organ der Eisenacher Konferenz ins Leben gerufen. Er vertrat vor allem die gemeinsamen Interessen der Landeskirchen gegenüber den Reichsbehörden und betreute die deutschen evangelischen Auslandsgemeinden.
Die Beseitigung der Monarchien in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg erforderte neue Kirchenverfassungen in den einzelnen Ländern, was wiederum eine Änderung der Verfassung des Zusammenschlusses der Kirchen zur Folge hatte. Dieser hieß seit 1922 Deutscher Evangelischer Kirchenbund, der jetzt ein Bund der Landeskirchen war. Seine leitenden Gremien waren der Deutsche Evangelische Kirchentag, überwiegend bestehend aus Vertretern der landeskirchlichen Synoden, der Kirchenbundesrat als Vertretung der Kirchenleitungen, und der Deutsche Evangelische Kirchenausschuß als ständiges Exekutivorgan, zusammengesetzt aus Vertretern des Kirchentages und des Kirchenbundesrates. Das Kirchenbundesamt fungierte als Verwaltungsbehörde. Zu den Aufgaben traten jetzt die Mitarbeit in der ökumenischen Bewegung und die Förderung kirchlicher Werke hinzu.
1933 wurde der Deutsche Evangelische Kirchenbund zur Deutschen Evangelischen Kirche mit dem vergeblichen Versuch umgestaltet, eine einheitliche Nationalkirche mit einem Reichsbischof an der Spitze zu etablieren. Die Verwaltungsbehörde war die Kanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche. Daneben bildet das Sekretariat des Reichsbischofs einen gesonderten Bereich.
Die Zusammenfassung von Schriftgut unterschiedlicher Provenienzen in einem Bestand ist historisch bedingt.
 

Benutzung

Schutzfristende:29.02.1992
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=97438
 

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