EZA 70 Sonderbeauftragter für die Sicherung der kirchlichen Vermögenswerte aus den Ostgebieten, 1891.09-2001 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:EZA 70
Signatur Archivplan:EZA 70
Titel:Sonderbeauftragter für die Sicherung der kirchlichen Vermögenswerte aus den Ostgebieten
Entstehungszeitraum:09.1891 - 2001
Umfang:11 lfm
Stufe:Bestand

Angaben zu Inhalt und Struktur

Bestandsbeschreibung:Bereits 1949 wurde bei der Evangelischen Kirche der (altpreußischen) Union die Institution des "Sonderbeauftragten für die Sicherung der kirchlichen Vermögenswerte aus den Ostgebieten" eingerichtet. Zunächst bestand seine Aufgabe darin, für die Sicherung der Vermögenswerte aus den ehemaligen Kirchenprovinzen jenseits der Oder und Neiße zu sorgen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangt waren. Es handelte sich dabei u. a. um Abendmahlsgeräte, Archivalien, Kirchenbücher.
Ab den 1950er Jahren war der Sonderbeauftragte vorwiegend dafür zuständig, Ansprüche aus Bankguthaben von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen in den ehemaligen östlichen Kirchenprovinzen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) und dem Altsparergesetz (AspG) geltend zu machen. Die Forderungen kirchlicher Körperschaften konnten nach dem AKG gerichtlich durchgesetzt werden. Das Kammergericht Berlin entschied durch Beschluss vom 22.9.1970, dass die Kirchengemeinden und Verbände in den Ostprovinzen zwar untergegangen seien, dass aber ihre Vermögensrechte fortbestünden und auf die ApU/EKU als Rechtsnachfolgerin übergegangen seien. Das Urteil befindet sich in der Akte EZA 70/1, weitere Unterlagen dazu sind n der Akte EZA 70/434 vorhanden.
Die geltend gemachten Ansprüche wurden mit der Bundesschuldenverwaltung abgewickelt, das Vermögen wurde als Treuhandvermögen bei der EKU verwaltet. Aus diesem Vermögen wurden u. a. Mittel für die Arbeit der altpreußischen Hilfskomitees und für Restaurierungsarbeiten am Danziger Paramentenschatz entnommen.Ein ausführlicher Abschlussbericht über die Tätigkeit des Sonderbeauftragten wurde im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Tätigkeit zum 1.1.1999 vorgelegt.
Die Akten des Sonderbeauftragten wurden in einer Sonderregistratur geführt. Für jede Kirchengemeinde und jede kirchliche Einrichtung war eine separate Akte mit den Anträgen auf Altsparerentschädigung, mit Belegen über das Vermögen und mit den gerichtlichen Entscheidungen über Anerkennung oder Nichtanerkennung der Ansprüche angelegt worden. In der Akte EZA 70/541 befindet sich eine vollständige Übersicht der zur Anmeldung gekommenen Vermögenswerte der Kirchengemeinden jenseits von Oder und Neiße.
Außerdem liegen Akten über Kirchengemeinden auf dem Gebiet der DDR vor, deren Spareinlagen und Vermögenswerte sich bei Banken im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befanden. Diese sogenannten Treuhandkonten wurden i. d. R. ausgeglichen und die Werte den östlichen Landeskirchen zur Verfügung gestellt.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=97579
 

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