EZA 178 Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e.V., 1951-2005 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:EZA 178
Signatur Archivplan:EZA 178
Titel:Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge e.V.
Entstehungszeitraum:1951 - 2005
Umfang:5,8
Stufe:Bestand

Angaben zu Inhalt und Struktur

Bestandsbeschreibung:Seit dem 19. Jahrhundert waren in Deutschland einzelne Gehörlosenverbände aktiv. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand die Notwendigkeit, die Verbände unter einem Dachverband zu sammeln, um produktive Arbeit leisten zu können. Das war das Ziel von Prof Dr. Herman Schaff, als er im Jahr 1928 den „Reichsverband deutscher evangelischer Taubstummenseelsorger“ in Kassel gründete.
Nach einer Diskussion über die Wiederbelebung des Reichsverbandes wurde im Rahmen der EKiD 1949 eine neue Satzung verabschiedet. Als Bezeichnung wurde „Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Gehörlosenseelsorger Deutschlands“ (DAFEG) gewählt. Schon dabei wurde für alle deutschen Teilnehmer aus Ost und West klar: Es würde nicht leicht sein, untereinander Verbindung zu halten, sich gegenseitig zu informieren und zusammenzuarbeiten. Der Konvent der Taubstummenseelsorger in der DDR wurde am 07.07.1951 gegründet und gab sich am 20.10.1951 eine Satzung. Die Konventordnung „der Gehörlosenseelsorger in den Gliedkirchen der EKID innerhalb der DDR“ wurde am 28.01.1952 veröffentlicht. Nach dem Fall der Mauer vereinigten sich 1992 auch Konvent und die DAFEG wieder.
Die DAFEG ist als Fachverband dem Diakonischen Werk-Innere Mission und Hilfswerk – der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie hat die Aufgabe, den der evangelischen Kirche aufgetragenen Dienst an ihren gehörlosen Gliedern verantwortlich auszurichten. Sie pflegt die Zusammenarbeit mit allen Behörden und Organisationen, die sich der gehörlosen Menschen und ihrer Anliegen annehmen.

Die Benutzung des Bestandes erfolgt nach den Maßgaben des EKD-Archivgesetzes. Die Benutzung von Unterlagen, die jünger sind als 30 Jahre, muss vom Vorsitz der DAFEG genehmigt werden.
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.2035
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://kab.scopearchiv.ch/detail.aspx?ID=97719
 

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